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(Internet-Katalogseite Nr. 557)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
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| 1. Allgemeines | | GeBE Elektronik und Feinwerktechnik GmbH
verkauft und liefert ausschließlich zu den nachfolgend
genannten Bedingungen, deren Geltung
für alle jetzigen und künftigen Kaufverträge
vereinbart wird. Entgegenstehende Einkaufs-
oder sonstige Geschäftsbedingungen
des Bestellers finden auch dann keine Anwendung,
wenn der Besteller diese zugrundegelegt
hat. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen
einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung,
bevor durch den Besteller eine Leistung
von GeBE veranlasst wurde. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung gilt die rechtswirksame
Regelung als vereinbart, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.
| | 2. Angebote | | Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich
aus einem schriftlichen Einzelangebot nichts
anderes ergibt.
| | 3. Aufträge | | Aufträge des Kunden sind für diesen bindend.
Ein Widerruf erfordert unsere Zustimmung. Für
uns wird der Auftrag erst dann verbindlich,
wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben.
Bei sofortiger Lieferung dient die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. | | 3.1. Abrufaufträge | | Liegen bei Abrufaufträgen zur Zeit der Auftragsbestätigung nicht alle Liefertermine fest,
so gilt als abgemacht, dass das gesamte Auftragsvolumen
spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber abgenommen wird. Von dieser "Abrufauftragsregelung" abweichende Vereinbarungen werden mit der Auftragsbestätigung
von uns schriftlich bestätigt. | | 4. Lieferfrist | | Die Lieferfrist beginnt ab dem 1. Arbeitstag, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrags erfüllt, etwa erforderliche Genehmigungen erteilt
und wir im Besitz der vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse sind.
Wird eine rechtzeitige Lieferung infolge von Betriebs- oder Fabrikationsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Arbeitermangel, Streiks, Aufruhr, Aussperrung oder
Fällen höherer Gewalt bei uns oder einem Zulieferanten
verhindert, so können wir hierfür keine Haftung übernehmen. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Vom Besteller gewünschte Änderungen können eine Verlängerung der Lieferfrist nach sich ziehen.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
| | 5. Änderung der technischen Spezifikation | | Änderungen, die die technischen Spezifikationen
nicht wesentlich beeinflussen oder dem
technischen Fortschritt dienen, behalten wir
uns ohne gesonderte Mitteilung vor. | | 6. Preise, Versand, Verpackung und Versicherung | | Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere
Preise netto ab Werk Germering ausschließlich
Verpackung, Fracht, Spesen, Zoll,
Transportversicherung und Mehrwertsteuer.
Die Preis- und Rechnungsstellung erfolgt in
Euro.
Bei Kostenänderungen und bei kundenbedingter
Überschreitung der Laufzeit eines Abrufauftrages
nach Vertragsabschluss, behalten wir
uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
Der Mindestauftragswert beträgt Euro 50,00.
Bei Unterschreitung dieses Betrages sind wir
berechtigt, den Mindestauftragswert zu berechnen.
Die Gefahr geht mit Auslieferung auf
den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig.
Bei Sonderproduktion ist eine Mengenabweichung
von 3%, jedoch mindestens 2 Stück
zulässig. Ohne Vorliegen einer schriftlichen Bestellung
erfolgt die Lieferung grundsätzlich per
Nachnahme.
Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird von
uns eine Transportversicherung abgeschlossen.
Die Verpackung kann auf Kosten des Kunden
an uns zurückgegeben werden, wenn nicht die
Rücknahme der mit RESY-Kennzeichen versehenen
Pappkartonagen durch örtliche Werkstoffhändler
vorgezogen wird. Der Spediteur ist
kein Vertreiber und damit nicht zum Rücktransport
heranzuziehen.
| | 7. Zahlung | | Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort in Höhe des Rechnungsbetrages nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig.
Bei Berechnung und Zahlung in Fremdwährung
sind wir berechtigt, statt der Rechnungssumme
den Betrag zu verlangen, der erforderlich ist,
um einen Euro-Betrag zu erzielen, der sich bei
Zugrundelegung des Umrechnungskurses am
Tage der Auftragsbestätigung ergibt.
Zahlungen sind erfüllt, wenn wir über den vollen
Betrag verfügen können.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen
wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Diskontsatz.
Die Aufrechnung mit Forderungen sowie die
Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes sind
ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt, die Bonität von Kunden mit
den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen;
ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des
Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des
Geschäftspartners ein, sind wir berechtigt, gewährte
Zahlungsziele zu widerrufen und weitere
Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme
auszuführen. Darüberhinaus werden gewährte
Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche
von uns sofort fällig, wenn der Geschäftspartner
mit einer Leistung in Rückstand gerät,
Schecks und andere Rechte nicht einlöst, von
uns gewährte Einzugsberechtigungen widerruft,
Konkurs oder Vergleich anmeldet. In derartigen
Fällen sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung
des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf
Kosten des Kunden bereits gelieferte Ware sicherheitshalber
zurückzuholen. | | 8. Eigentumsvorbehalt | | Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Zahlung
von Schecks oder Wechseln, die wir nicht ausdrücklich
"an Erfüllungsstatt" angenommen haben,
bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren
Einlösung bestehen.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware verarbeitet oder umgebildet, so sind wir
Hersteller im Sinne des § 950 BGB.
Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter
zu veräußern. Die Forderungen aus den Weiterverkäufen
gehen bis zur Höhe unserer Gesamtforderungen
aus der Geschäftsverbindung auf
uns über. Wir können jederzeit verlangen, dass
der Besteller uns den Namen des Abnehmers
bekanntgibt und sind berechtigt, den Abnehmer
von dem Forderungsübergang in Kenntnis zu
setzen und bei Zahlungsverzug die Forderung
direkt beim Abnehmer einzuziehen.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der
Besteller zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
nicht berechtigt.
| | 8.1. Unterlagen | | An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns die Eigentums-
und Urheberrechte vor. Die Unterlagen
dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt
oder Dritten zugänglich gemacht werden
und berechtigen nicht zum Nachbau einzelner
Teile. Die zu den Angeboten gehörenden
Unterlagen und Muster sind ohne Aufforderung
zurückzugeben. | | 8.2. Kostenaufrechnung für Änderungen, Werkzeuge und Entwicklungen | | Durch die von uns dem Auftraggeber aufgerechneten
Kosten für Produktänderungen,
Werkzeuge oder Entwicklungen jeglicher Art
entsteht kein Eigentumsanspruch des Auftraggebers
an dem Design von Produkten, den
Werkzeugen oder dem geistigen Eigentum der
Entwicklungen. Davon abweichende Vereinbarungen
werden von uns nur schriftlich mit der
Auftragsbestätigung getroffen. | | 9. Untersuchungs- und Rügepflicht
| | Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen
und Beanstandungen wegen Sachmängeln,
Falschlieferung und/oder Mengenabweichungen
unverzüglich, spätestens jedoch 7
Tage nach Eingang am Bestimmungsort uns
(nicht unseren Handelsvertretern und Handlungsreisenden)
gegenüber schriftlich zu rügen.
Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige
Absendung einer schriftlichen Mängelrüge
unter genauer Bezeichnung der beanstandeten
Mängel und Angabe der Auftrags- und Lieferscheinnummer.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung
von Beanstandungen oder Mängelrügen
gilt die Lieferung im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten
als genehmigt. Zur Prüfung der Beanstandung
ist der Besteller verpflichtet, uns auf
Wunsch die beanstandete Ware bzw. deren
Komponenten unverzüglich kostenfrei zuzusenden.
Verborgene Mängel sind unverzüglich nach
Feststellung zu rügen. | | 10. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung | | Wir übernehmen die Gewährleistung dafür,
dass die von uns gelieferte Ware die zugesicherten
Eigenschaften aufweist. Die Dauer der
Gewährleistung beträgt 12 Monate, sofern nicht
andere Fristen schriftlich vereinbart wurden; sie
wird berechnet vom Zeitpunkt des Versanddatums
an.
Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer
Wahl auf Instandsetzung in unserem Haus,
Ersatz- oder Ersatzteillieferung, Abtretung unserer
Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten
oder Erteilung einer Gutschrift. Die Haftung ist
ausgeschlossen, wenn der Besteller einen etwa
aufgetretenen Mangel nicht unverzüglich
schriftlich geltend macht.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind
Mängel, wenn Eingriffe in gelieferte Bauteile/
Geräte durch nicht von uns autorisierte Personen
vorgenommen werden. Insbesondere haften
wir nicht für Schäden infolge fehlerhaften
Einbaus, Bedienungsfehlern, und äußerlichen
Einwirkungen. Eine Gewährleistung entfällt
auch, wenn die Seriennummer eines gelieferten
Bauteils/Geräts unkenntlich ist oder entsprechende
Sicherungsmarkierungen entfernt oder
zerstört wurden.
Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit
oder nach Art ihrer Verwendung einem
schnellen Verschleiß unterliegen, z.B. Anzeigelampe,
Sicherungen, Schalter und Druckköpfe
sind von der Gewährleistung ausgenommen sowie
alle Schäden, die durch außergewöhnliche
Belastungen, wie Lichtbogen, Strahleneinwirkung,
elektrostatische und elektromagnetische
Störfelder, Umwelteinflüsse und Betriebsbedingungen
etc. hervorgerufen werden.
Zur Gewährleistung sind wir nur verpflichtet,
wenn der Besteller seinerseits die ihm obliegenden
Verpflichtungen erfüllt, insbesondere den
Kaufpreis bezahlt. Schadensersatzansprüche,
insbesondere auf Ersatz von Mängelfolgeschäden,
gleich auf welchem Rechtsgrunde sie beruhen,
sind ausgeschlossen.
Im Falle des Lieferverzugs hat der Besteller,
nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt
hat, nur das Recht auf Rücktritt. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz
für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. | | 11. Datenhinweis | | Wir speichern personen- und firmenbezogene
Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
und verarbeiten diese innerhalb unseres Unternehmens. | | 12. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
| | Alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen
deutschem Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. | | Germering, den 09.03.2009 |
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